Das Pflegestärkungsgesetz seit 2017

Der Antrag für einen Handlauf bei der Pflegekasse lohnt sich!

Am 1. Januar 2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz inkraft getreten. Dieses beinhaltet beispielsweise die Überführung der bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade. Der Sinn dahinter ist, dass betroffene Menschen nun leichter Unterstützung erhalten, als dies zuvor der Fall war. Des Weiteren werden auch die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen schon an geringere Pflegebedürftigkeit angepasst. Weitere Informationen zu den neuen Pflegegraden bei www.pflege.de (mit kostenlosem Pflegegradrechner).

Kurze Erläuterung:

Unter bestimmten Vorraussetzungen kann eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, dazu zählt ein normgerechter Handlauf, nach § 40 Abs. 4 SGB XI durch die Pflegekasse bei der Finanzierung unterstützt werden. Es ist hierbei ein Zuschuss von bis zu 4.000,00 € pro Antragsteller möglich. In einer pflegebedürftigen Ehegemeinschaft kann der oder die Handläufe auch für beide Partner mit einen maximalen Betrag von 8.000,00 € bezuschusst werden. Weiterhin kann eine entsprechende Maßnahme in einer Pflegewohngemeinschaft mit maximal vier Anträgen mit bis zu 16.000,00 € ermöglicht werden. Die Entscheidung für den Zuschuss behält sich die Pflegekasse vor.

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