Fördermöglichkeiten durch die Pflegekasse

Pflegeversicherte Mieter und Eigentümer ab einer Einstufung nach Pflegegrad 1 erhalten auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (SGB XI, § 40 Abs. 4 Pflegeversicherungsgesetz), um die Pflege im häuslichen Umfeld zu ermöglichen, zu erleichtern oder um eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen.

Der Antrag ist formlos unter Angabe der beabsichtigten Maßnahme und eines Kostenvoranschlages an die zuständige Pflegeversicherung des Versicherten zu stellen. Diese hat innerhalb von 3 Wochen auf den Antrag zu reagieren. Tut sie dies nicht, gilt der Antrag als genehmigt." (SGB XI, § 40, Abs. 7)


Zuschuss Pflegekasse bei gemeinsamem Treppenhaus

Wenn es sich bei der Installation der Handläufe in Ihrem privaten Wohnumfeld um eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 40 Abs. 4 SGB XI handelt, können Sie diese von Ihrer Pflegekasse bezuschussen lassen. Ein Zuschuss durch die Pflegekasse wird nachrangig behandelt, d.h. nur dann, wenn die Maßnahmen nicht durch andere Leistungsträger abgedeckt werden.

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Das Pflegestärkungsgesetz seit 2017

Der Antrag für einen Handlauf bei der Pflegekasse lohnt sich!

Am 1. Januar 2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz inkraft getreten. Dieses beinhaltet beispielsweise die Überführung der bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade. Der Sinn dahinter ist, dass betroffene Menschen nun leichter Unterstützung erhalten, als dies zuvor der Fall war. Des Weiteren werden auch die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen schon an geringere Pflegebedürftigkeit angepasst. Weitere Informationen zu den neuen Pflegegraden bei www.pflege.de (mit kostenlosem Pflegegradrechner).

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Pflegekassen achten auf normgerechte Handläufe!

Seit einigen Monaten legen wir den Kranken- und Pflegekassen stets vom montierten Handlauf ein oder mehrere Bilder bei, damit auch ersichtlich und klar wird, dass wir Handläufe nur nach Norm und Gesetz ausführen, und letztlich so ausführen, dass sie dem Menschen dienen.

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Beidseitiger Handlauf in Eigentumswohnanlage ist zu dulden

Wertentscheidung des Grundsgesetzes über das Benachteiligungsverbot von Behinderten.

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Endlich wieder aus dem Haus, ohne Angst vor einem Sturz.

Es war eine spannende und bewegende Aufgabe bei Herrn Hannes Fürst in München. Die Familie ist über die Wohnberatung auf uns aufmerksam geworden, weil Herr Fürst mehrmals an seinen Treppen gestürzt ist.

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